Beihilfen für die Gründung neuer Gesellschaften und für die Eingliederung von Gesellschaftern in bereits gegründete Gesellschaften.
Inhaltsverzeichnis
Beihilfen zur Förderung von CSR und Work-Life-Balance
Es ist ein Hilfsprogramm, das aus zwei Linien besteht:
Linie 1ª. Umsetzung sozialer Verantwortung in Selbstständigen und Kleinunternehmen.
Línea 2ª. Work-Life-Balance, Familie und Personal durch wirtschaftliche Anreize zur Förderung von Telearbeit und flexiblen Arbeitszeiten.
Esta 2º línea incluye la compra de equipamiento electrónico necesario para el teletrabajo. Acuerdo de 11 November 2020, des EZB-Rats. (BOCM nº 281, de 17 November). (*)
LÍNEA 1ª.- UMSETZUNG DER SOZIALEN VERANTWORTUNG IN SELBSTSTÄNDIGEN UND KLEINUNTERNEHMEN
Durch diese Linie wird sowohl die Erlangung als auch die Erneuerung von Zertifizierungen von Normen oder Standards im Bereich der sozialen Verantwortung subventioniert., wie die Umsetzung von Masterplänen oder Programmen, die auf eine solche Zertifizierung abzielen.
Diese Normen oder Standards können der SA-Standard sein 8000, IQNet SR10 Zertifizierung, SG21-Zertifizierung, EFR (Versöhnung) oder ähnlich.
LÍNEA 2ª.- WORK-LIFE-BALANCE, FAMILIE UND PERSÖNLICH (*)
Verstehe:
An) Wirtschaftliche Anreize zur Förderung der Telearbeit, incluida la compra de equipamiento electrónico cuando haya sido necesario para realizarlo.
b) Wirtschaftliche Anreize zur Förderung flexibler Arbeitszeiten, proportional zum Arbeitstag des Arbeitnehmers.
FRISTEN für das Haushaltsjahr 2020:
Plazo de solicitud extraordinario por la compra de equipamiento electrónico: del 17 November 2020 zum 16 Dezember 2020.
Nutznießer: Los trabajadores autónomos y sociedades que hayan realizado inversiones en equipos electrónicos desde 1 Januar 2020 An 16 November 2020; incluidas las empresas beneficiarias de esta subvención por la realización de “Acuerdos de Teletrabajo o flexibilidad horaria”, sofern sie solche Ausgaben getätigt haben.
¿QUIÉNES PUEDEN SOLICITAR LA AYUDA?
Selbständige oder Selbständige, Kleinunternehmen und Zivilgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid ausüben.
ANFORDERUNGEN UND HÖHE DES ZUSCHUSSES (*)
Anforderungen für beide Linien:
Dass sie sich maximal angesteckt haben 50 Arbeiter.
Dass sie die 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder seine Jahresbilanz ist weniger als 43 Mio. Euro.
Das sind keine öffentlichen Einrichtungen.
Seien Sie sich Ihrer staatlichen und regionalen Steuer- und Sozialversicherungspflichten bewusst und haben Sie keine ausstehenden Schulden.
Ausübung seiner Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
Bedarf und Beträge
Umsetzung sozialer Verantwortung:
Erhalt oder Erneuerung von Zertifizierungen der Normen oder Standards durch Zahlung der 75 % der mit diesem Prozess verbundenen Kosten, mit einem Maximum von 2.500 € por beneficiario.
Implementierung von Masterplänen oder Programmen, um eine solche Zertifizierung zu erreichen, durch Zahlung an die 75% der mit einer solchen Inbetriebnahme verbundenen Kosten mit einem Höchstbetrag von 2.500 € por beneficiario.
Anreize zur Förderung der Vermittlung: Flexibilität oder Telearbeit:
Formalisieren, Mindestens, eine Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit, mit einem Arbeitnehmer, der durch Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen verbunden ist.
Stellen Sie neues Personal in der Telearbeitsmodalität ein, und mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, die diese Situation für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr regelt.
Beträge
Beträge, die Beihilfe besteht aus einem Anreiz von 2.500 € por trabajador con un acuerdo individual de teletrabajo, formalisiert in einem Telearbeitsvertrag, entweder durch Anpassung des Vertrags, den er in dem Unternehmen hatte, oder durch die Ausführung eines neuen Vertrags für eine Person, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, mit der Höchstgrenze von 10.000 € por empresa. Das Unternehmen muss die Mittel für die Wirksamkeit der Telearbeit des Arbeitnehmers bereitstellen.
Ebenso, das 75% der Kosten für die elektronische Ausrüstung, die für die Umsetzung der Telearbeit am Arbeitsplatz erforderlich ist, mit einem Maximum von 2.500 Euro pro Unternehmen. (*)
Bei flexiblen Arbeitszeiten, die Beihilfe besteht aus einem Anreiz von 2.500 € por persona trabajadora, mit der Höchstgrenze von 10.000 € por empresa.
VEREINBARKEIT DER BEIHILFE MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT
Diese Beihilfe ist mit den derzeitigen Einstellungsanreizen vereinbar..
Anmerkung: Der Inhalt dieser Informationen ist indikativ und unverbindlich, Daher wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu konsultieren.
Beihilfen für Selbständige
Dabei handelt es sich um Beihilfen, die einen Teil der für die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit erforderlichen Ausgaben subventionieren..
¿QUIÉNES PUEDEN SOLICITAR LA AYUDA?
- Arbeitslose natürliche Personen, die sich als Selbständige registrieren lassen, Selbständige im entsprechenden Sozialversicherungssystem oder in der Gegenseitigkeitsgesellschaft des entsprechenden Berufsverbandes.
- Die im vorstehenden Punkt genannten Personen, die Mitglieder von Zivilgesellschaften oder Vermögensgemeinschaften sind. Auch die Partner von Handelsunternehmen, solange sie nicht Mitglieder des Leitungsorgans der Gesellschaft sind.
- Die im ersten Punkt vorgesehenen Personen, die arbeitende oder arbeitende Mitglieder von Genossenschaften oder Arbeitsgesellschaften sind.
Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist zu berücksichtigen., auf jeden Fall, das Datum der erstmaligen Eintragung in die Gewerbesteuer.
¿CUÁL ES EL IMPORTE DE LA AYUDA?
Der endgültige Beihilfebetrag beträgt80 % der gerechtfertigten Ausgaben, gemäß den förderfähigen Kosten gemäß dem Artikel 4.2 der regulatorischen Standards.
An.- POSTEN AUFWENDUNGEN 4.2 (alle Ausgaben mit Ausnahme der unter Buchstabe p genannten Ausgaben)
KOLLEKTIV | HÖCHSTBETRAG | MINDESTBETRAG |
Selbstständige im Allgemeinen | 2.500 € | 750 € |
Arbeitslose Jugendliche unter dem Alter von 30 Jahre, arbeitslose Frauen, arbeitslos über 45 Jahre, Langzeitarbeitslose, die während, Mindestens, zwölf der vorangegangenen achtzehn Monate, Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, Opfer des Terrorismus, und Menschen mit Behinderungen mit einem Abschluss gleich oder größer als 33%. | 3.080 € | 750 € |
B.- POSTEN AUFWENDUNGEN 4.2 BUCHSTABE p) – Ausgaben für sachliche und immaterielle ANLAGEGÜTER.
Der Beihilfebetrag kann um1.500 Euro Maximal zur Deckung der inder Buchstabe p) del artículo 4.2 (Sachanlagen und immaterielle Anlagen).
Deshalb, der Höchstbetrag der Subvention wird verlängert, im allgemeinen, zum 4.000 Euros, und für bestimmte Gruppen bis zu 4.580 Euros.
Auf jeden Fall, Die Gewährung dieser Beihilfe ist davon abhängig, dass der Begünstigte eine Ausgabe mit der entsprechenden Zahlung tätigt, die für die Entwicklung der Tätigkeit erforderlich ist., mit Ausnahme der Mehrwertsteuer oder gleichwertiger indirekter Steuern, wenn sie für eine Rückforderung oder einen Ausgleich in Betracht kommen, unter dendrei Monate zuvor bis zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit und diezwei Monate später zu diesem Beginn.
¿QUÉ GASTOS SON SUBVENCIONABLES?
Förderfähige Kosten, die für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sein müssen und der Art des Unternehmens entsprechen müssen, Kann sein:
- Notargebühren, Registrar und Technische Ingenieure als Ergebnis der Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Anwaltskosten, Berater- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Begründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Eintragung von Patenten und Marken.
- Kosten, die für den Ersatz und / oder die Übertragung des Unternehmens erforderlich sind, einschließlich diagnostischer Studien und notwendiger Beratung oder Unterstützung.
- Gesundheitsinspektionsgebühr und stadtplanerische Lizenzen.
- Vermietung von Räumlichkeiten für die Entwicklung der Tätigkeit sowie Vermietung von Räumen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Coworking Spaces oder privaten Gründerzentren, unter Bezugnahme auf die Monate, die dem förderfähigen Zeitraum entsprechen.
- Entwicklung von Websites und anderen E-Commerce-Anwendungen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind.
- Instandhaltungskosten, Instandsetzung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, die für die vom Antragsteller auszuübende berufliche Tätigkeit bestimmt sind.
- Ausgaben im Zusammenhang mit dem obligatorischen Präventionsdienst für Selbstständige, die ihren ersten Arbeitnehmer einstellen.
- Kosten für die Registrierung im Internet, oder für den lizenzierten Zugriff auf die Nutzung bestimmter Software (der Erwerb professioneller Software kann in Anhang II aufgenommen werden.B: Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Anlagen).
- Aufwendungen, die sich aus der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.
- Forschungs- und Entwicklungsausgaben für das Haushaltsjahr, auf das der Zuschuss angerechnet wird.
- Ausgaben für Werbung und Propaganda (mit Ausnahme der Öffentlichkeitsarbeit).
- Prämien für Haftpflichtversicherungen und andere für die Tätigkeit notwendige Versicherungen.
- Gebühren der Berufsverbände.
- Ausgaben für die Einleitung der Wasserversorgung, Gas und Strom.
- Rechnungen für den Wasserverbrauch, Internet, Gas und Strom, die den Räumlichkeiten entsprechen, in denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, und in Bezug auf förderfähige Monate.
- Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Anlagen, in den vorstehenden Abschnitten nicht vorgesehen.
Die Mehrwertsteuer und andere Ausgaben, die Gegenstand einer Subvention sein können, gelten nicht als förderfähige Ausgaben., Bonus oder Befreiung durch andere öffentliche oder private Einrichtungen oder Institutionen.
¿QUÉ REQUISITOS TENGO QUE CUMPLIR?
- Seien Sie auf dem Laufenden über steuerliche Verpflichtungen und mit der Sozialversicherung.
- Ausübung seiner Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
- Arbeitslos sein und bei den Arbeitsämtern der Autonomen Gemeinschaft Madrid als Arbeitsuchender gemeldet sein, an dem Tag unmittelbar vor Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit, unter Berücksichtigung dieses Datums, die erstgenannte Eintragung in die Gewerbesteuer.
- Eintragung in die Sonderregelung für Selbständige, im Rahmen der Sonderregelung für Selbstständige Konto, das der Berufsgenossenschaft als Praktiker entspricht oder gegenseitig ist.
- In den sechs Monaten vor dem Tag der Eintragung als Selbständiger nicht dieselbe Tätigkeit ausgeübt haben.
- Außerdem, die Begünstigten sind verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Eintragung in die entsprechende Sozialversicherungs- oder Gegenseitigkeitsregelung des Berufsverbands als Person, die die Tätigkeit ausübt, einzuhalten, für mindestens zwei Jahre.
- Zur Begründung von Zahlungen, nur solche, die per Banküberweisung und Bankkarte getätigt werden, sind als gültige Zahlungsmittel zulässig.
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beträgt drei Monate ab dem Datum des Beginns der Tätigkeit des Selbständigen..
Der Antrag muss nach Beginn Ihrer Tätigkeit als Selbstständiger gestellt werden, und sobald die Ausgaben getätigt wurden und die Zahlungen aus der Aufnahme seiner Tätigkeit geleistet wurden.
WICHTIG: Anträge, die vor oder nach Ablauf der angegebenen Frist eingereicht werden, gelten als UNZULÄSSIG.
¿LA AYUDA ES COMPATIBLE CON OTRAS?
Sí.Es unterstützt die Hilfe bei der Erweiterung derFlatrate für Freelancer.
¿DÓNDE PRESENTO MI SOLICITUD?
- Vonelektronisches Formularüber das Portal vonDigitale Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
- InPapier, in einem beliebigen Register der Allgemeinen Verwaltung des Staates, der Autonomen Gemeinschaft oder der Stadträte.
¿Y SI DEJO DE SER AUTÓNOMO?
Der Begünstigte muss im entsprechenden Sozialversicherungs- oder Versicherungssystem auf Gegenseitigkeit des Berufsverbandes als Ausübung der Tätigkeit registriert bleiben., für mindestens zwei Jahre.
Während dieser Zeit, der Begünstigte ist verpflichtet, das Leitungsorgan über jede Änderung zu unterrichten, die sich in Bezug auf seine Situation der Eintragung als Selbständiger ergibt..
Wenn der Beihilfeempfänger nicht registriert geblieben ist oder während des gesamten Zeitraums nicht alle Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe erfüllt hat, Sie müssen die proportionale Rückerstattung derselben vornehmen.
Anmerkung: Der Inhalt dieser Informationen ist indikativ und unverbindlich, Daher wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu konsultieren.
Verlängerung der Flatrate für Freelancer
Diese Beihilfe ermöglicht es Selbständigen in der Autonomen Gemeinschaft Madrid, den Pauschalsatz des Sozialversicherungsbeitrags um höchstens zwölf zusätzliche Monate zu verlängern.; am Ende der Anfangsphase des staatlichen Anreizes, Selbständige erhalten finanzielle Unterstützung von der Autonomen Gemeinschaft Madrid, die es ihnen ermöglicht, die Kosten für die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge während der 12 zusätzliche Monate.
¿QUIÉNES PUEDEN SOLICITAR LA AYUDA?
Selbständige, die sich in der Sonderregelung für Selbständige der Sozialversicherung registriert haben (HERAUSFORDERUNGEN) oder in der Sonderregelung für selbständige Landwirtschaftliche (PILZ) Erfüllung der Voraussetzungen, um Begünstigte der staatlichen Pauschale zu sein.
Auch die Mitglieder von Arbeitergenossenschaften oder Arbeitsgesellschaften, die in der RETA eingerahmt sind.
¿QUÉ REQUISITOS TENGO QUE CUMPLIR?
- Ausübung der Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
- Wartung während der 12 Monate, in denen die Beihilfe die Voraussetzungen erfüllt, die das Recht auf die Ermäßigungen des Staates begründeten.
- Seien Sie sich der steuerlichen Verpflichtungen bei der Staatsverwaltung bewusst, mit der Autonomen Gemeinschaft Madrid und mit der Sozialversicherung.
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN
Selbstständige, die sich in der RETA registriert haben und die Voraussetzungen erfüllen, um Begünstigte zu sein, kann den Antrag in den letzten zwei Monaten des ersten Zeitraums des Genusses der staatlichen Ermäßigung und bis zum letzten Tag des zweiten Monats nach diesem Zeitraum stellen..
WICHTIG: Anträge, die vor oder nach Ablauf der angegebenen Frist eingereicht werden, gelten als UNZULÄSSIG.
¿LA AYUDA ES COMPATIBLE CON OTRAS?
- Istkompatibelmit Hilfe vonSelbständige.
- Istunverträglichmit Hilfe vonQuotenbonus nach Kapitalisierung der Arbeitslosigkeit.
¿CUÁNDO VOY A RECIBIR LA AYUDA?
Der Betrag des Zuschusses wird in einer Vorauszahlung ausgezahlt und geleistet, wenn die anfängliche Periode der staatlichen Reduzierung abgelaufen ist, um den Betrag des 12 förderfähige Monate.
¿DÓNDE PRESENTO MI SOLICITUD?
Ausschließlich elektronisch über das Portal vonDigitale Verwaltungder Autonomen Gemeinschaft Madrid.
¿Y SI DEJO DE SER AUTÓNOMO?
Ist der Beihilfeempfänger während des gesamten Zeitraums nicht in der Höhe geblieben oder hat er sie nicht erfüllt, so müssen alle Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe die anteilige Rückzahlung derselben.
Anmerkung: Der Inhalt dieser Informationen ist indikativ und unverbindlich, Daher wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu konsultieren.
Programm zur Förderung des kollektiven Unternehmertums
Ziel dieses Programms ist es, das kollektive Unternehmertum in der Region zu fördern, indem Beihilfen gewährt werden, die einen Teil der anfänglichen Ausgaben decken, die für die Gründung von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften erforderlich sind., sowie für die Qualifizierung von Eingliederungsfirmen, Teil der Investitionen, die für die Schaffung von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften notwendig sind, oder für seine Expansion und Entwicklung, und die auch die Eingliederung von Partnern in sozialwirtschaftliche Unternehmen subventionieren, nämlich, genossenschaften, Arbeitsgesellschaften und Eingliederungsunternehmen.
Ebenso, Diese Zuschüsse sollen die Unternehmensberatung ergänzen, die die Autonome Gemeinschaft Madrid den Menschen in Madrid anbietet, Hand in Hand mit den Verbänden der Selbständigen und der Sozialwirtschaft der Region, die Möglichkeit, die Vorteile des kollektiven Unternehmertums und die Vorteile der verschiedenen Formeln der Sozialwirtschaft bekannt zu machen.
Es ist ein Hilfsprogramm, das aus vier Linien besteht:
LÍNEA 1ª.- UNTERSTÜTZUNG BEI DER GRÜNDUNG NEUER GENOSSENSCHAFTEN, ARBEITSGESELLSCHAFTEN UND EINGLIEDERUNGSUNTERNEHMEN.
Durch diese Linie wird ein Teil der anfänglichen Kosten für die Gründung neuer Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften subventioniert., sowie die definitive Qualifizierung von Eingliederungsgesellschaften, und einen Teil der Sozialversicherungskosten der Konstituenten dieser Einrichtungen, für den Fall, dass sie sich für das allgemeine System der sozialen Sicherheit entschieden haben.
Bis zu einem Maximum von 12.000 Euro pro neu geschaffener Einheit.
Der Betrag wird verlängert auf 15.000 Euro für neue Einrichtungen, die ihre Tätigkeit in Gemeinden von weniger als 2.500 Einwohner, die die Entwicklung ländlicher Kerne fördern wird, im Falle von Einrichtungen, die von Minderjährigen von 30 Jahre, und im Falle von Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Energiesektor ausbauen, sozial, Umwelt, neue Technologien, Abhängigkeit oder Bildung.
Nämlich, wird subventioniert:
- Beitragskosten des allgemeinen Sozialversicherungssystems der konstituierenden Mitglieder der Genossenschaft oder der Arbeitsgesellschaft, sowie die konstituierenden Partner der Gesellschaft, die als Eingliederungsgesellschaft qualifiziert sind, und Ausgaben, die sich aus der Einstellung von Direktoren und Managern durch diese Unternehmen ergeben, berechnet auf der Grundlage der jährlichen Bruttokosten des Arbeitnehmers, unter Berücksichtigung der Gehälter, die sich in den Gehaltsabrechnungen und Beiträgen an das allgemeine Sozialversicherungssystem für die beantragten Monate widerspiegeln.
- Notargebühren, Registrar und Technische Ingenieure als Ergebnis der Gründung und Gründung des Unternehmens.
- Anwaltskosten, Berater- und Managementkosten im Zusammenhang mit der Gründung und Gründung des Unternehmens.
- Kosten, die für den Ersatz und / oder die Übertragung des Unternehmens erforderlich sind, einschließlich diagnostischer Studien und notwendiger Beratung oder Unterstützung.
- Ausgaben, die sich aus den Prozessen der Umwandlung von Unternehmen mit bereits bestehender wirtschaftlicher Tätigkeit in Genossenschaften ergeben, Arbeitsgesellschaften oder Eingliederungsunternehmen.
- Machbarkeitsstudien und Businesspläne.
- Gesundheitsinspektionsgebühr und stadtplanerische Lizenzen.
- Vermietung von Räumlichkeiten für die Entwicklung der Tätigkeit sowie Vermietung von Räumen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Coworking Spaces oder privaten Gründerzentren.
- Wartungskosten der Website und anderer E-Commerce-Anwendungen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind.
- Instandhaltungskosten, Instandsetzung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, die für die vom Antragsteller auszuübende berufliche Tätigkeit bestimmt sind.
- Kosten für die Registrierung im Internet, oder für den lizenzierten Zugriff auf die Nutzung bestimmter Software (ausschluss in jedem Fall der Erwerb professioneller Software).
- Aufwendungen, die sich aus der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Forschungs- und Entwicklungsausgaben für das Haushaltsjahr, auf das der Zuschuss angerechnet wird. - Ausgaben für Werbung und Propaganda (mit Ausnahme der Öffentlichkeitsarbeit). -Prämien für Haftpflichtversicherungen und andere notwendige Versicherungen. -Gebühren der Berufsverbände.
- Ausgaben für die Einleitung der Wasserversorgung, Gas und Strom, sowie Rechnungen für den Wasserverbrauch, Internet, Gas und Strom, die den Räumlichkeiten entsprechen, in denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, und in Bezug auf förderfähige Monate.
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Erlangung von Akkreditierungen und Zertifizierungen durch autorisierte Stellen und Stellen.
- Aufwendungen aus der Einhaltung der Vorschriften zur Prävention berufsbedingter Risiken.
Ausgaben für die Umsetzung von Qualitätsstandards und Umweltmanagementsystemen. - Aufwendungen aus der Erstellung und Umsetzung von Businessplänen für die Gleichstellung der Geschlechter.
- Kosten für die Schulung des Personals der Unternehmen für die angemessene Ausarbeitung ihres Berichts über die soziale Verantwortung.
Die Mehrwertsteuer und andere Ausgaben, die für eine Subvention in Betracht kommen, sind nicht beihilfefähig, Bonus oder Befreiung durch andere öffentliche oder private Einrichtungen oder Institutionen.
LÍNEA 2ª.- UNTERSTÜTZUNG DER BERATUNG VON VERBÄNDEN DER SELBSTÄNDIGEN UND DER SOZIALWIRTSCHAFT.
Durch diese Linie wird ein Teil der Ausgaben, die sich aus der Einstellung von Beratern durch die Vereinigungen der Selbständigen ergeben, subventioniert., von Genossenschaften, der Arbeitsgesellschaften, von Eingliederungsfirmen und speziellen Arbeitsvermittlungszentren in der Region, die die festzulegenden Anforderungen erfüllen, bei der Allgemeinen Information und Beratung zu Aspekten im Zusammenhang mit der Erstellung und Durchführung eines Geschäftsvorhabens, einzeln oder kollektiv.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer, die die Organisation oder der Verein für die Durchführung der Beratung hat., während des Kalenderjahres, das der Antragstellung vorausgeht, ohne die Notwendigkeit neuer Verträge.
Das Unternehmen muss über mindestens zwei Mitarbeiter verfügen, die direkt von der Organisation eingestellt wurden., Vollzeit und auf unbestimmte Zeit, während des gesamten Kalenderjahres vor der Antragstellung.
Die Höchstsubvention beträgt 50 bis 100 des Bruttomonatsgehalts des vom Verein auf Vollzeitbasis und auf unbestimmte Zeit eingestellten Arbeitnehmers, einschließlich der Sozialversicherungskosten des Unternehmens, die von diesem Arbeitnehmer stammen, bis zur Grenze von 3 multipliziert mit dem interprofessionellen Mindestlohn des Bezugsjahres, der diesem Arbeitnehmer entspricht, in Bezug auf, höchstens, zum 12 Monate, die dem Kalenderjahr entsprechen, das dem Der Antragstellung unmittelbar vorausgeht, und bis zu einem Maximum von 150.000 Euro pro Unternehmen.
Die Unternehmen müssen einen ausführlichen Bericht mit den von den Beratern durchgeführten Ratschlägen und den Tätigkeiten, an denen sie im Berichtsjahr teilgenommen haben, vorlegen..
LÍNEA 3ª.- FINANZIERUNG VON INVESTITIONEN, DIE FÜR DIE GRÜNDUNG VON SOZIALWIRTSCHAFTLICHEN UNTERNEHMEN ERFORDERLICH SIND, SOWIE FÜR SEINE EXPANSION UND ENTWICKLUNG.
Investitionen müssen in sachliche oder immaterielle Anlagewerte getätigt werden, und muss für die Schaffung von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften notwendig sein, für den Ausbau und die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen, sowie für die Einbindung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien.
Der Beitrag des Begünstigten zur Finanzierung von Investitionen sollte mindestens 50 bis 100.
Die Höhe der Subvention, allein oder im Wettbewerb mit anderen öffentlichen Beihilfen oder Subventionen, höchstens 50% der Investitionen, die für die Gründung des sozialwirtschaftlichen Unternehmens getätigt wurden, zur Erweiterung oder Weiterentwicklung, und bis zu einem Maximum von 20.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Bei Fahrzeugen, die Höhe des Zuschusses pro Fahrzeug darf nicht überschritten werden 10.000 Euros. Für EDV-Ausrüstung wird der Zuschuss nicht überschritten 250 Euro pro Team, mit maximal sechs pro begünstigter Einrichtung. Für Mobiltelefonie wird der Zuschuss nicht höher sein als 150 Euro pro Terminal, mit maximal drei pro begünstigter Einheit.
LÍNEA 4ª.- UNTERSTÜTZUNG DER EINBEZIEHUNG VON PARTNERN IN SOZIALWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMEN.
Es gibt zwei Arten von Beihilfen:
- Direktbeihilfen für Unternehmen der Sozialwirtschaft, die aus dem Hilfsprogramm zur Förderung der Beschäftigung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften stammen.
- Direktbeihilfen an neue Partner für Beiträge zum Aktienkapital, die neu erstellt wurden.
Die Aufnahme des Partners muss in beiden Fällen eine Zunahme der Beschäftigung im Verhältnis zum Durchschnitt der 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Gründung der neuen Partner, für die die Beihilfe gewährt wird.
Dieser Zuschuß kann nicht gewährt werden, wenn sich Arbeitnehmer oder Arbeitspartner, die in den zwei Jahren vor ihrer Gründung als Gesellschafter einen solchen Status in derselben Gesellschaft innehatten, eingegliedert haben., aber ja, wenn es sich um Arbeitnehmer handelt.
An) Beihilfen für sozialwirtschaftliche Unternehmen, denen sie beitreten.
Genossenschaften werden subventioniert, Arbeitsgesellschaften oder Eingliederungsunternehmen, die Arbeitnehmer oder Arbeitspartner in ihr eigenes Unternehmen integrieren.
Die Beihilfe wird 5.000 Euro für jeden Arbeitnehmer oder Arbeitspartner, oder 10.000 EUR für Langzeitarbeitslose (Arbeitslose, die weniger als 6 Monate in den letzten 18 Monate), Menschen in einer Situation der sozialen Ausgrenzung, Menschen mit Behinderungen, die in einem Grad anerkannt sind, der gleich oder größer ist als 33%, Jugendliche unter dem Alter von 35 Jahre und Frauen.
Die maximale Anzahl der zu subventionierenden Mitglieder pro Einrichtung darf fünf nicht überschreiten.
b) Beihilfen für neue Partner für ihre Beiträge zum Aktienkapital.
Die Höhe der Subvention beträgt 50 % der Einlage in das Kapital der Gesellschaft, bis zu einem Maximum von 3.000 Euros.
Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Gründung als Gesellschafter sowie der Berücksichtigung des subventionierten Beitrags zum Kapital des Unternehmens., in den Buchhaltungsbuchungen derselben.
Der Zuschuss, isoliert oder im Wettbewerb mit anderen Subventionen oder Beihilfen, die von anderen öffentlichen Verwaltungen eingeführt werden und dieselbe beihilfefähige Tätigkeit betreffen, darf die 50% des Gesamtbeitrags, der für seine Eingliederung als Partner erforderlich ist, unbeschadet der Vereinbarkeit mit steuerlichen Anreizen/Freibeträgen, mit der Kapitalisierung der Arbeitslosigkeit für den Beitrag zum Sozialkapital, oder andere Beihilfen, die sich nicht unmittelbar auf die Subventionierung der Einlage in das Aktienkapital auswirken.
¿QUIÉNES PUEDEN SOLICITAR LA AYUDA?
- In der ersten Subventionslinie, genossenschaften, Arbeits- und Eingliederungsgesellschaften, die innerhalb des festgelegten Zeitraums gegründet oder qualifiziert wurden.
- In der zweiten Zeile, Berufsverbände der Selbständigen, von Genossenschaften, der Arbeitsgesellschaften, von Eingliederungsgesellschaften und Speziellen Arbeitsvermittlungszentren, deren Tätigkeitsbereich die Autonome Gemeinschaft Madrid ist, in Übereinstimmung mit seiner Satzung, und haben, Mindestens, zwei Arbeitnehmer, die in Vollzeit und auf unbestimmte Zeit direkt von der Organisation eingestellt wurden, um Dienstleistungen für Selbstständige oder sozialwirtschaftliche Einrichtungen zu erbringen, während des gesamten Kalenderjahres vor der Einreichung des Antrags.
- In der dritten Zeile, Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften, die die notwendigen Investitionen für ihre Umsetzung tätigen, Wachstum oder Entwicklung, Von 1 Januar 2019, und in Bezug auf die mit diesen Investitionen verbundenen Ausgaben, für die zweite Förderlinie.
- In der vierten Zeile, Personen, die Genossenschaften als Mitglieder beitreten, Arbeitsgesellschaften und Eingliederungsunternehmen, Von 1 Januar 2019, sowie Genossenschaften, Arbeits- und Eingliederungsunternehmen, denen diese Partner beitreten.
Aufrechterhaltung der Beschäftigung ist erforderlich, nicht des spezifischen subventionierten Vertrags.
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN
- Für die erste Förderlinie, Die Frist für die Einreichung der Anträge beträgt zehn Monate ab dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft oder des Arbeitsvereins., oder vorläufige Qualifizierung bei Eingliederungsunternehmen, muss nach besagter Verfassung oder endgültiger Qualifikation eingereicht werden, und sobald die Kosten entstanden sind und die notwendigen Zahlungen dafür geleistet wurden.
Die Kosten müssen in der Zeit zwischen den drei Monaten vor dem Gründungsdatum der Genossenschaft oder Arbeitsgesellschaft entstanden sein., oder sechs Monate vor der vorläufigen Qualifizierung des Eingliederungsunternehmens, und die neun Monate nach dieser Konstituierung oder vorläufigen Einstufung. - Für die zweite Förderlinie, die Frist für die Einreichung der Anträge entspricht den ersten beiden Monaten des Kalenderjahres (Januar und Februar), und muss sich auf die Handlungen des Vereins in der 12 Monate des Jahres, die einem solchen Antrag unmittelbar vorausgingen.
- Für die dritte Förderlinie, Die Frist für die Einreichung der Anträge beträgt die ersten beiden Monate des Kalenderjahres., und muss sich auf Investitionen beziehen, die in den zwölf Monaten des Jahres unmittelbar vor der Antragstellung getätigt wurden..
- Für die vierte Förderlinie beträgt die Frist für die Einreichung von Anträgen drei Monate ab der tatsächlichen Aufnahme des Partners in das Unternehmen., in der Erwägung, dass eine solche tatsächliche Gründung zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem das Arbeitsverhältnis zwischen der Person, die eintritt, und der Gesellschaft entsteht.
Anmerkung: Der Inhalt dieser Informationen ist indikativ und unverbindlich, Daher wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu konsultieren.
Einmalige Zahlung der beitragsabhängigen Leistung
Wenn Sie daran denken, eine Selbstständigkeit zu beginnen, Profitieren Sie von der Einmalzahlung für die Gründung Ihres Unternehmens; Diese Maßnahme erleichtert Initiativen zur selbständigen Erwerbstätigkeit, indem der Betrag der Arbeitslosenunterstützung in einer einzigen Zahlung an die Begünstigten gezahlt wird.
¿QUIÉNES PUEDEN SER BENEFICIARIOS DEL PAGO ÚNICO O CAPITALIZACIÓN?
- Bezieher einer beitragsabhängigen Arbeitslosenunterstützung, die beabsichtigen, ein Geschäftsprojekt zu starten, Einzelperson oder Unternehmen.
- Diejenigen, die einen Zuschuss erhalten, haben keinen Zugang, RAI (Aktives Eingliederungseinkommen) oder jede andere Unterstützung.
¿QUÉ REQUISITOS HAY QUE CUMPLIR?
- Mit vollständigem und endgültigem Charakter im Arbeitsverhältnis aufgehört haben.
- Haben sie ausstehend wahrzunehmen, Mindestens, drei Monate Arbeitslosengeld.
- Keinen Empfänger der einmaligen Zahlung von Arbeitslosenunterstützung gewesen sein, in einer seiner Modalitäten, in den letzten vier Jahren.
- Keine Vereinbarkeit von Selbständigkeit und beitragsabhängigem Arbeitslosengeld in der 24 Monate vor der Bewerbung.
¿CÓMO INICIAR LA TRAMITACIÓN?
WICHTIG: Der Antrag muss vor der Registrierung als Selbstständiger oder Selbstständiger gestellt werden.
- Wenn Sie beabsichtigen, die Aktivität zu starten oder einemMERCANTILE UNTERNEHMEN, GENOSSENSCHAFT oder ARBEITSGESELLSCHAFT, Sie können die Bearbeitung des Antrags starten, indem Sie eine E-Mail an[email protected].
Wenn Sie die Unterlagen kennen, die eingereicht werden müssen, keine Terminvereinbarung erforderlich und Sie können es zusammen mit demeinmalige Zahlungsaufforderung und leiten sie an die Generaldirektion für Selbständige der Autonomen Gemeinschaft Madrid weiter:
- Vonelektronisches FormulardurchsTelematik-Registrierung des Wirtschaftsministeriums, Finanzen und Beschäftigung.
- InPapier, in einem beliebigen Register der Allgemeinen Verwaltung des Staates, der Autonomen Gemeinschaft oder der Stadträte.
- Wenn Sie beabsichtigen, die Aktivität alsINDIVIDUELLER FREELANCER, ZIVILGESELLSCHAFT oder WARENGEMEINSCHAFT, Sie müssen den Antrag bearbeiten, im SEPE Benefits Office, das Ihnen von Ihrem Domizil aus entspricht, FragendVERABREDUNG.
- Inwww.sepe.es
- Über das Telefon901 010 210.
Beihilfen für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, nach Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Subventionen, die in der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Empfänger von Arbeitslosenunterstützung im Rahmen ihrer einheitlichen Zahlungsmodalität bestehen.
¿QUIÉNES PUEDEN SOLICITAR LA AYUDA?
Quienes hayan capitalizado la prestación por desempleo o cese de actividad en la modalidad de pago único a tanto alzado por su valor actual o capitalización total — certificada por alguna de las oficinas gestoras del Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE).
¿CUÁL ES EL IMPORTE DE LA AYUDA?
- Wenn die Registrierung im Selbständigenregime erfolgt, ist ein Maximum der 50 % der Mindestbeitragsquote, gemäß den jährlichen gesetzlichen Bestimmungen.
- Wenn die Registrierung im allgemeinen System erfolgt, ist die 100 % des vom Arbeitnehmer gezahlten Beitrags, gemäß den jährlichen gesetzlichen Bestimmungen.
¿CUÁL ES EL PERÍODO SUBVENCIONABLE?
- Derselbe Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten, wenn es nicht in seiner einzigen Zahlungsmethode bezogen worden wäre, die am selben Tag der Registrierung in der Sozialversicherung beginnt (FF) und bis zum Ende der Gesamtzahl der großgeschriebenen Tage.
- Bei Der Anforderung des Zeitraums, es ist zu berücksichtigen, dass der Zuschuss erst gewährt wird, wenn die monatlichen Zahlungen an die Sozialversicherung geleistet und begründet sind., deshalb, Es ist praktisch, die Zahlungen in Perioden von zu gruppieren 3 An 6 Monate.
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN
- 6 Monate ab dem Datum der Anmeldung im entsprechenden Sozialversicherungssystem.
- Die Vorlage der monatlichen Beitragsdokumente erfolgt, wenn der Begünstigte die Zahlung seiner monatlichen Beiträge an das entsprechende Sozialversicherungssystem leistet.
Die Antragsfrist für Bonusmonatsraten endet am 6 Monate der angeforderten monatlichen Zahlung
¿LA AYUDA ES COMPATIBLE CON OTRAS?
- Es ist mit der Beihilfe für Arbeitnehmer, die selbstständig sind, vereinbar.
- Es ist kompatibel mit Hilfe der Förderung der Sozialwirtschaft.
- Es ist unvereinbar mit der Hilfe für die Verlängerung der Flatrate für Selbstständige.
Anmerkung 1: Die Zahlungsbelege für Selbständige müssen auf den Namen der Person lauten, die sich im Selbständigenregime registriert.. Niemals im Namen des Unternehmens.
Anmerkung 2: Um diese Subvention zu verarbeiten, Personen, die die Einstellung der Tätigkeit in Anspruch genommen haben, müssen ihrem Antrag ein Dokument beifügen, aus dem der Beginn und das Ende der Einstellung der Tätigkeit hervorgehen..
Springbrunnen https https://www.comunidad.madrid/